Brandschutz – Zulassungen nach Norm EN
1443
Ab dem 1. Januar 2005 müssen sämtliche Abgasanlagen (frühere Bezeichnung: Kamine) entsprechend der europäischen Norm EN 1443 geprüft werden. Die Prüfunterlagen werden an den VKF Bern eingereicht, welcher dann die Brandschutz-Zulassungen in der Schweiz erteilt.
Nach Prüfung der Abgasanlagen sind diese Klassifiziert und haben somit genaue Einbauvorschriften und unterschiedliche Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien.
Ebenfalls ab dem 1. Januar 2005 müssen sämtliche Abgasanlagen in einer Ummauerung oder in einem Schachtsystem im Gebäude hochgeführt werden. Die minimale Anforderung ist bei Einfamilienhäuser EI30 (nbb) und bei Mehrfamilienhäuser EI60 (nbb). Als Fachbetrieb bieten wir vom VKF geprüfte Systemschächte an, welche den heutigen Anforderungen entsprechen. Für Sie als Kunde ist das ein Vorteil, wenn Sie nur ein Ansprechpartner für eine eingekleidete Abgasanlage benötigen.
Sämtliche zugelassene Abgasanlagen inkl. den notwendigen Detailangaben finden Sie auf der Internetseite der VKF Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen unter www.bsr-rpi.ch oder rufen Sie uns an. Unsere geschulten Mitarbeiter geben Ihnen sehr gerne Auskunft über die neuen Brandschutz-Zulassungen.
